WENDEPUNKT
Die Erfahrung Robby Schropp Für wen Anfragen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Der Reisende sowie eventuelle Mitreisende, im folgenden nur der „Reisende" genannt, bietet mit seiner Buchungsanfrage dem Reiseveranstalter IQ onTour Ltd., vertreten durch seinen Geschäftsführer Robby Schropp, mit Sitz in Independence 7, 84511 Hurghada, RedSea District, Egypt, im folgenden „iQ onTour" genannt, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Buchungsanfrage kann schriftlich, mündlich, telefonisch, über die Webseite von iQ onTour oder in anderer geeigneter Form abgegeben werden. Der Reisende bestätigt mit seiner Buchungsanfrage das Einverständnis eventueller Mitreisender mit dieser Anfrage und steht für die sich aus dieser Buchungsanfrage ergebenden vertraglichen Verpflichtungen sowohl für sich selbst als auch für eventuelle Mitreisender vollumfänglich ein.

Ein Reisevertrag zwischen iQ onTour und dem Reisenden kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch iQ onTour an den Reisenden unter der vom Reisenden angegebenen Adresse zustande. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Reisende zu den in der Buchungsbestätigung genannten Zahlungen verpflichtet.


2. Bezahlung des Reisepreises / Versicherungsschutz / Rücktritt

Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig die Informationen über die von Ihnen entsprechend dieser Geschäftsbedingungen zu leistenden Zahlungen und Zahlungstermine. Für die Zahlungen gelten die folgenden Bedingungen.

Nach Buchungsbestätigung durch iQ onTour ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Reisepreises auf ein von iQ onTour in der Buchungsbestätigung benanntes Bankkonto zu zahlen. Mit Eingang dieser Anzahlung bei iQ onTour gilt der Reisevertrag zwischen iQ onTour und dem Reisenden als abgeschlossen.

Der restliche vereinbarte Reisepreis ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Etwas anderes gilt nur im Falle des Vorbehalts eines Rücktrittsrechtes durch iQ onTour gemäß Ziffer 6 dieser Bedingungen; in diesem Fall ist der restliche vereinbarte Reisepreis erst nach Ablauf dieses Rücktrittsrechtes fällig.

Eine Ausnahme von diesen Regelungen ergibt sich bei Kurzfristbuchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn getätigt werden. In diesem Fall ist der gesamte Reisepreis innerhalb von 3 Tagen nach Buchungsbestätigung zu zahlen. Sollte die Bezahlung nicht binnen dieser Frist eingehen, behält sich iQ onTour das Recht vor, vom Reisevertrag zurückzutreten; etwaige zu diesem Zeitpunkt angefallene Stornierungsgebühren werden dem Reisenden in Rechnung gestellt.


3. Leistungen / Änderungen / Nebenabreden

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den Webseiten von iQ onTour sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung von iQ onTour. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder Webseiten von Leistungsträgern wie Hotels sind für iQ onTour nicht verbindlich.

Für mehr als 4 Monate vor Reiseantritt gebuchte Reisen (es zählt das Datum des Vertragsabschlusses) behält sich iQ onTour das Recht auf Preisänderung vor. Eine solche Preisanpassung kann beispielsweise aufgrund von Erhöhungen der Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Genehmigungen) oder starke Änderungen der Wechselkurse erfolgen. Die Preisänderung ist nur im Rahmen der tatsächlich eintretenden Änderung statthaft und wird auf die Reisenden zu gleichen Teilen aufgeteilt. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig.

iQ onTour behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen der Reiseleistung vorzunehmen, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird iQ onTour nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Insbesondere stellt der eventuelle Tausch von Booten keinen berechtigenden Reisemangel dar. Auch die Verlagerung einer Wüstensafari jeglicher Art in ein anderes Gebiet auf Grund behördlicher Vorschriften und Genehmigungsumstände stellt keinen Reisemangel dar und berechtigt den Reisenden nicht zur Stornierung.

iQ onTour wird den Kunden unverzüglich nach Kenntnis über solche Änderungen und über den Änderungsgrund informieren.

Im Falle einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit iQ onTour in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Programm ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Mitteilung durch iQ onTour über die Änderung geltend zu machen.


4. Beförderungsleistungen

iQ onTour nimmt im Allgemeinen keine Flugbuchungen für den Reisenden vor. Dementsprechend übernimmt iQ onTour keinerlei Verantwortung für eventuelle Verzögerungen oder Änderungen bei Flügen. Der Reisende hat iQ onTour sofort nach Bekanntwerden eventueller für iQ onTour relevanter Reiseverzögerungen zu informieren. Für aufgrund einer Verzögerung durch nicht von iQ onTour zu vertretende Umstände zusätzlich zu erbringende Leistungen behält sich iQ onTour das Recht auf Berechnung dieser Leistungen vor.


5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von iQ onTour vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung rechtzeitig zu klären.


6. Erforderliche Dokumente

Zur Beantragung der für unsere Reisen eventuell notwendigen Genehmigungen oder Eintrittskarten werden in manchen Fällen die Personalien der Reiseteilnehmer (Name, Vorname, Reisepassnummer, Geburtsdatum) benötigt. Der Reisende ist verpflichtet, iQ onTour diese Daten unverzüglich nach Anforderung zu übermitteln. iQ onTour übernimmt keine Haftung für Verzögerungen bei der Genehmigungserteilung oder für eine Verweigerung der Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Sollte iQ onTour aufgrund fehlender oder falscher Angaben des Reisenden die für die Reise notwendigen Genehmigungen nicht rechtzeitig beantragen können, und sollte sich daraus eine notwendige Änderung des Reiseprogramms ergeben, so behält sich iQ onTour das Recht vor, die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Reisenden in Rechnung zu stellen. iQ onTour behält sich auch das Rücktrittsrecht von der Reise zu den dann geltenden Stornierungsgebühren vor.


7. Mindestteilnehmerzahlen

Bei Nichterreichen einer in der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl ist iQ onTour berechtigt, die Reise bis zu 20 Tage vor dem Reiseantritt abzusagen und den Reisenden auf eine gleichwertige Reise umzubuchen oder den Reisepreis zurückzuerstatten.


8. Tauchprogramme, Sport- und Outdoor-Aktivitäten und alle anderen auf eigene Gefahr unternommenen Aktivitäten

Soweit iQ onTour Tauchprogramme, Sport- oder Outdoor-Aktivitäten in das Reiseprogramm einschließt oder vermittelt, gelten für diese Aktivitäten folgende Regelungen:

Der Reisende erklärt mit der Buchung dieser Leistungen, dass er sich in einem gesundheitlichen Zustand befindet, der ihm die Teilnahme an diesen Aktivitäten erlaubt. Der Reisende ist verpflichtet, die Anweisungen der Reiseleiter, Tauchchefs und Tauch-Begleiter unbedingt zu befolgen. Zuwiderhandlungen oder fehlende Unterlagen haben den sofortigen Ausschluss von den Tauchaktivitäten aus Sicherheitsgründen und ohne Anspruch auf Leistungsentschädigung zur Folge.

Dies gilt insbesondere auch bei Überschreitung der eingestellten Tauchtiefenbegrenzung. Die maximal zugelassene Tauchtiefe für geübte Taucher mit nachgewiesener abgeschlossener Fortbildung (beispielsweise PADI AOWD oder CMAS**, DTSA**) liegt in der Regel bei 40 Metern. Geringere Tiefengrenzen gelten für weniger geübte Taucher und werden gegebenenfalls vom Basis- und/oder Ereignisleiter definiert werden.


9. Ersatzperson

Nach den sich aus dem Reisevertragsrecht ergebenden gesetzlichen Möglichkeiten verfügt der Reisende über die Möglichkeit zur Benennung einer Ersatzperson, wenn er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. iQ onTour wird für die Umschreibung eines bestehenden Reisevertrages auf eine Ersatzperson eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 59 berechnen. Grundsätzlich sollte für die Umänderung der Unterlagen eine Zeitspanne von mindestens 3 Tagen, in Einzelfällen aufgrund der Erteilung von Genehmigungen auch deutlich mehr, vorgesehen werden.

Durch einen solchen Personenwechsel anfallende zusätzliche Kosten (beispielsweise für die Abänderung von Genehmigungen oder bestehenden Buchungen) werden dem Reisenden zusätzlich verrechnet. iQ onTour lehnt jede Verantwortung für durch einen solchen Personenwechsel eventuell entstehende Verzögerungen (beispielsweise durch eine notwendige Neubeantragung von Genehmigungen) oder Leistungsänderungen (beispielsweise durch fehlende Führerlizenzen der Ersatzperson) ab.


10. Kündigung des Reisevertrages aus verhaltensbedingten Gründen

iQ onTour kann vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch iQ onTour nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Falle einer solchen verhaltensbedingten Kündigung behält iQ onTour den Anspruch auf den Reisepreis.


11. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

Wird der Vertrag nach obigem Absatz gekündigt, so sind im Falle eines im Reisevertrag enthaltenen Fluges eventuelle Mehrkosten für den Rückflug des Reisenden von dem Reisenden und iQ onTour zu gleichen Teilen zu tragen. Im Übrigen hat iQ onTour nur Anspruch auf eine angemessene Vergütung der bereits erbrachten Reiseleistungen.


12. Rücktrittsgebühren

Der Reisende ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei iQ onTour. Bei einem Rücktritt hat iQ onTour Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, für deren Höhe der Zeitpunkt des Rücktritts vom Reisevertrag maßgeblich ist. iQ onTour macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch mit folgenden Sätzen zu pauschalieren:

  • bis zu 28 Tage vor Reisebeginn 50%,
  • zwischen 27 und 14 Tagen vor Reisebeginn 80%,
  • ab 13 Tagen vor Reisebeginn 100% des vereinbarten Reisepreises.

Die gleichen Entschädigungssätze gelten auch im Fall des Reiserücktrittes durch iQ onTour aufgrund einer nicht erfolgten Zahlung des Reisenden (siehe auch unter Ziffer 2 dieser Bedingungen).

Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird iQ onTour eventuelle Einsparungen berücksichtigen, sofern diese tatsächlich nachweisbar und erheblich sind.

Dem Reisenden bleibt der Nachweis gestattet, dass iQ onTour kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


13. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung

Weisen die Reiseleistungen aus Sicht des Reisenden Mängel auf, so muss iQ onTour unverzüglich über diese Mängel in Kenntnis gesetzt werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige nicht erfolgen, so hat dies für den Reisenden zur Folge, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend gemacht werden können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Reisenden ist erst dann möglich, wenn er iQ onTour eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt hat, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von iQ onTour verweigert.

Unabhängig von der sofortigen Anzeige eines eventuellen Mangels vor Ort muss der Reisende innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise etwaige Ansprüche direkt bei iQ onTour geltend machen. Für diese Geltendmachung wird die Schriftform empfohlen. Eine Übertragung von Ansprüchen ist ausgeschlossen.


14. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

iQ onTour ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.


15. Haftungsbeschränkung

Vertragliche Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von iQ onTour für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den Reisepreis beschränkt

  • soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder
  • soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Deliktische Haftungsbeschränkung

Die deliktische Haftung von iQ onTour für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

Haftungsausschluss für Fremdleistungen

iQ onTour haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen zu und von der angegebenen Abreise- und Ankunftsort, Krankenbeförderungen), wenn diese Leistungen im Prospekt oder der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter deutlicher Kennzeichnung als Fremdleistung ausgewiesen sind.


16. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen.


17. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Bei manchen Reisen (beispielsweise Tauch- oder Motorradtouren) sind bestimmte Versicherungen zwingend notwendig; diese obligatorischen Versicherungen sind aus der Reisebestätigung ersichtlich.

Soweit iQ onTour Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Prämien für eventuell angebotene Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von abgeschlossenen Versicherungsverträgen kann im Allgemeinen nicht zurückgetreten werden.


18. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.


19. Widerrufsrecht

Bei den von uns angebotenen Reisen handelt sich um gebündelte Reisen, die verschiedene in einem Reisevertrag zusammengefasste Leistungen enthalten. Ein Widerrufsrecht findet auf diese Reiseverträge keine Anwendung.


20. Veranstaltungsort und Gerichtsstand

Veranstaltungsort ist je nach Reisestart entweder Hurghada oder Kairo, als Gerichtsstand wird in allen Fällen Hurghada als Gesellschaftssitz von iQ onTour Ltd. vereinbart.


Ihr Vertragspartner

iQ OnTour Ltd.
Independence 7
84511 Hurghada, Red Sea District
Egypt

Telefon: (+20) 1227 606 3333
Mail: info@iqontour.com
Internet: www.iqontour.com

Vertreten durch ihren Geschäftsführer Robby Schropp
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